Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Anbieter
| Feld | Angabe |
|---|---|
| Firma | FinanceIT Solutions GmbH |
| Adresse | Strandbadstrasse 5A, 8331 Auslikon, Schweiz |
| UID | CHE-331.699.242 |
| MWST-Nr | CHE-331.699.242 MWST |
| Handelsregister | CH-020-4050645-8 (Kanton Zürich) |
| EHRA-ID | 1149917 |
| Vertretung | Christian Schellenberg, Verwaltungsrat |
| Allgemeiner Kontakt | hallo@swibee.ch |
| Support | support@swibee.ch |
| Datenschutz | hallo@swibee.ch |
1.2 Kunde / Mandant-Vertreter
Kunde ist eine natürliche oder juristische Person (Verein, Einzelfirma, GmbH, AG, Stiftung, Genossenschaft), die das SwiBee-Produkt LIA für ihre Buchhaltung verwendet und mit dem Anbieter via Webformular, E-Mail, Threema oder schriftlich einen Vertrag abschliesst.
Bei juristischen Personen erklärt die zeichnungsberechtigte natürliche Person ("Mandant-Vertreter") mit Vertragsabschluss, dass sie befugt ist, für den Kunden verbindlich zu handeln. Der Mandant-Vertreter ist zugleich primärer Ansprechpartner für LIA-Interaktion (Threema, E-Mail) und gemäss AVV §1.1 Vertreter des Verantwortlichen im Datenschutz-Sinn.
1.3 Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde für alle SwiBee-Dienstleistungen (insbesondere LIA-Subscription gemäss Tier-Modell, vgl. §4). Sie gelten in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung und sind auf https://swibee.ch/agb jederzeit abrufbar.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
2.1 SwiBee / LIA
SwiBee ist eine Schweizer Automatisierungs-Plattform für KMU. LIA (Ledger Insights Assistant) ist ein agent-gestützter digitaler Buchhaltungs-Mitarbeiter mit folgendem Funktionsumfang (Stand V1.0):
- Belegerfassung und Verbuchung: Eingangs-/Ausgangsrechnungen, Kassenbons, Gutschriften — manuell über Threema/Mail oder per Bank-Import.
- Rechnungsstellung: QR-Bill-konforme Rechnungen mit PDF-Export und Versand per E-Mail/Threema/Brief.
- Bilanz- und Erfolgsrechnungs-Reports sowie Konto-Auszüge.
- Bank-Import (CAMT.054) inkl. automatischem Matching offener Posten.
- Conversational-Schnittstelle: Threema-Chat, optionales Webfrontend.
- Buchhaltungs-Backend nach Wahl: Eigen-Backend (inkl., für Vereine, kleine Firmen, doppelte Buchhaltung) oder AbaNinja-Adapter (CHF 21/Mt 1:1 weiterverrechnet) —.
2.2 Architektur und Isolation
Jeder Kunde erhält einen isolierten Container auf der Schweizer Infomaniak-Jelastic-Cloud. Daten verschiedener Kunden werden technisch strikt getrennt; cross-mandant-Zugriffe sind durch Container-Isolation und ContextVar-basierte DB-Sperren ausgeschlossen.
Buchhaltungs-Backend nach Segment:
- Verein-Segment: Eigen-Backend standardmässig (inkludiert). Geeignet für Vereine mit doppelter Buchhaltung (Beitrags-Buchhaltung, Mitgliederlisten, Kassenbuch, Bilanz).
- Firma-Segment: Standard ist der AbaNinja-Sub (Reseller-Modus, vgl. §4.2). Eigen-Backend als Alternative auf Wunsch (z.B. wenn Kunde bereits Eigen-Buchhaltung führt). On-Prem Edition (lokale Modelle/Infrastruktur/Backend) auf Anfrage.
2.3 Datensouveränität (100% Schweiz Default + BYOK-Option)
V1.0-Default (Standard für alle Kunden, keine Wahl im Onboarding):
Alle LIA-Verarbeitung (Hosting, LLM-Inferenz, Mail, Container, Backup) erfolgt ausschliesslich in der Schweiz auf Basis Schweizer Sub-Verarbeiter (Infomaniak Schweiz für Hosting + AI/Mistral, Threema Schweiz für Messaging, AbaNinja Schweiz für Buchhaltungs-Backend, Proton Schweiz für Secret-Management). Keine Standard-Verarbeitung in EU oder USA. Kein Drittland-Transfer im V1.0-Standardbetrieb.
Premium-AI BYOK ("Bring Your Own Key", optionaler einmaliger Add-on gemäss §4.3):
Der Kunde kann auf Anfrage einen eigenen LLM-API-Key (Anthropic, OpenAI, Mistral-Cloud, Azure OpenAI, etc.) einbringen. In diesem Fall:
- Der Kunde ist Vertragspartner des LLM-Providers (DPA direkt zwischen Kunde und Provider)
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechtliche Bewertung (Drittland-Transfer, EU-SCC, CH-DPF, EU-US DPF, etc.)
- Der Anbieter stellt nur die technische Integration bereit
- BYOK ist V1.0 nur manuell freigeschaltet auf Anfrage (Security-Design-Record Pflicht: Key-Storage, Rotation, Tenant-Isolation, Audit-Logging)
- Detaillierte Regelung: AVV §5.3 + §9
2.4 Best-Effort-Verfügbarkeit, kein 24/7-SLA
Der Anbieter erbringt die Leistung nach bestem Wissen mit angemessener Sorgfalt auf Basis der Infomaniak-Jelastic-Cloud- Verfügbarkeit. Ein verbindliches 24/7-SLA (z.B. 99.9%-Uptime, RTO/RPO- Garantien, Störungs-Hotline) ist in V1.0 nicht Bestandteil des Vertrags.
Geplante Wartung wird, sofern möglich, mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail/Threema angekündigt. Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt liegen ausserhalb der Verantwortung des Anbieters. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Streiks und Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, grossflächige Strom- oder Internet-Ausfälle (>24h), Cyber-Angriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen, sowie Ausfälle kritischer Sub-Verarbeiter (Infomaniak, Threema, AbaNinja, Yapeal) trotz angemessener Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung.
2.5 Funktionsumfangs-Anpassungen
Der Anbieter darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, sofern der Kerncharakter der Buchhaltungs-Leistung erhalten bleibt. Bei wesentlichen Änderungen (z.B. Wegfall von Hauptfunktionen, neue Pflicht-Sub-Verarbeiter, Änderung Tier-Hosting) wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail/Threema informiert und hat ein ausserordentliches Kündigungsrecht (siehe §3.3).
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1 Vertragsbeginn und Trial-Phase
Der Vertrag kommt mit folgendem zustande:
- Kunde akzeptiert AGB, AVV und Datenschutzerklärung im Onboarding-Formular auf https://swibee.ch/onboarding (Pflicht-Checkboxen).
- Kunde wählt das gewünschte Segment + die gewünschten Add-ons gemäss Pricing (§4).
- Der Anbieter aktiviert den Mandant-Container und übermittelt die Zugangsdaten. Mit Container-Aktivierung beginnt die 30-tägige Trial-Phase (§3.1bis).
Der Kunde erhält zeitgleich mit Container-Aktivierung eine QR-Rechnung für das Jahresabo (Fälligkeit: T+30, also am Trial-Ende).
3.1bis Trial-Phase (30 Tage)
Jeder Neukunde erhält eine 30-tägige kostenlose Test-Phase ab Container-Aktivierung:
- Voller Funktionsumfang während Trial — keine künstlichen Limits innerhalb der gewählten Segment-/Add-on-Konfiguration
- Keine Bezahlung während Trial — die QR-Rechnung wird zwar versandt (T+0), ist aber erst nach Trial-Ende (T+30) fällig
- Aktive Kündigung jederzeit möglich durch
- Nicht-Bezahlung der Jahresrechnung bis T+30 (passive Cancellation), oder
- Threema-/E-Mail-Reply mit Kündigungs-Wunsch (aktive Cancellation, sofortige Wirkung), oder
- Web-UI-Cancel (V1.1+)
- Bei aktiver Kündigung innerhalb Trial: Daten-Export gemäss §3.5, keine Forderung des Anbieters
- Bei Schweigen + Nicht-Zahlung bis T+30 + 30 Tage Mahnfrist: Status
paused-trial-> Löschung; kein Vertrag entsteht - Reminder: 7 Tage vor Trial-Ende (T+23) erinnert der Anbieter per Threema + E-Mail an den Cancel-Hinweis
Pilot-Kunden (§4.4) sind von der Trial-Logik ausgenommen — sie haben separate Pilot-Konditionen.
3.2 Vertragslaufzeit: Jahresabo
Nach erfolgreichem Trial-Ende (Bezahlung der Jahresrechnung) wird der Vertrag als Jahresabonnement weitergeführt. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Trial-Ende (T+30).
3.3 Ordentliche Kündigung und Auto-Renewal
Das Jahresabo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern eine der Parteien nicht kündigt. Kündigung ist auf folgende Weisen möglich:
- Aktive Kündigung: Threema-/E-Mail-Reply mit Kündigungs-Wunsch, Frist 30 Tage zum Vertragsablauf
- Passive Kündigung (Renewal-Cycle): Nicht-Bezahlung der Renewal-Jahresrechnung. Der Anbieter versendet die Renewal-Rechnung 25 Tage vor Vertragsablauf (T+340) und einen Reminder 5 Tage vorher (T+360). Bei Nicht-Zahlung bis Vertragsablauf wechselt der Mandant automatisch in den Status
paused(Read-Only, Aufbewahrungs-Pflicht gemäss §3.5)
3.4 Ausserordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Wesentliche Änderung des Funktionsumfangs gemäss §2.5
- Wiederholter Zahlungsverzug des Kunden trotz 30-tägiger Mahnfrist
- Erhebliche Verletzung von Datenschutz- oder Vertraulichkeits- pflichten
- Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Vertragspartei
3.5 Folgen der Kündigung + nDSG-Aufbewahrungs-Pflicht (OR Art. 958f)
Bei aktiver Kündigung während Trial-Phase oder durch Trial-No-Pay (kein Bestandskunde geworden):
- Mandant-Container wird innerhalb 30 Tagen deaktiviert und nach weiteren 30 Tagen gelöscht (keine produktiven Buchungen vorhanden).
- Kein gesetzlicher Aufbewahrungs-Bedarf.
Bei Kündigung als Bestandskunde (mindestens 1 produktiver Cash-In):
- Vor Deaktivierung versendet der Anbieter dem Kunden innerhalb 7 Tagen einen vollständigen Datenexport per E-Mail oder Download-Link: SQLite-Dump + JSONL-Audit-Log + alle Belege als ZIP-Archiv + PDF-Ausgabe von Bilanz, Erfolgsrechnung, Konto-Auszügen.
- Ab Datenexport-Versand ist der Kunde gemäss OR Art. 958f Bewahrer der Buchhaltungs-Daten (10-Jahres-Aufbewahrungs-Pflicht ab letztem Geschäftsjahr-Abschluss).
- Der Mandant-Container wird auf
paused(Read-Only) gesetzt und bleibt für 10 Jahre ab letztem Geschäftsjahr-Abschluss verfügbar (Read-Only-Daten-Export auf Wunsch). Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist + Operator-Bestätigung erfolgt die Löschung. - Details zu Löschung, Backups und Audit-Hashes regelt die AVV §6.
Vorzeitige Löschung auf Kundenwunsch (Bestandskunde): Wenn der Kunde die vorzeitige Löschung während der 10-Jahres-Frist verlangt, prüft der Anbieter den Antrag und löscht — soweit nicht zwingende Aufbewahrungs-Vorschriften entgegenstehen (vgl. AVV §6.3).
Rückerstattung: Bereits bezahlte Vergütung wird nicht prorata-rückerstattet, ausser in Fällen ausserordentlicher Kündigung durch den Kunden aus Verschulden des Anbieters.
4. Preise und Segment-Modell
Alle Preise in CHF, zuzüglich 8.1% MWST (CH MWST 2024+). Rechnung erfolgt jährlich als 12 × Monatswert (Jahresabo, §3.2). Aktuelle Preise unter https://swibee.ch/pricing.
4.1 Verein-Segment
| Stufe | Mitglieder | Preis CHF/Mt netto |
|---|---|---|
| Verein S | <=20 | 10 |
| Verein M | 21-50 | 20 |
| Verein L | 51-200 | 40 |
| Verein XL | >200 | auf Anfrage |
Verein-Add-ons:
| Add-on | Preis | Hinweis |
|---|---|---|
| Werbefrei | +20 CHF/Mt | Deaktiviert LIA-Werbe-Inserts in PDF-Rechnungen, E-Mail-Signaturen und Threema-Bot-Antworten gemäss §4.3 |
4.2 Firma-Segment (≤20 Mitarbeitende)
| Komponente | Preis CHF/Mt netto |
|---|---|
| LIA-Agent Basis | 20 |
| AbaNinja-Sub | +21 |
| Standard-Sticker Firma | 41 |
Firmen mit >20 Mitarbeitenden: auf Anfrage (manuelle Prüfung + Custom-Pricing).
Firma-Add-ons (laufend, CHF/Mt netto):
| Add-on | Preis | Inhalt |
|---|---|---|
| Werbefrei Firma | +30 | Keine LIA-Werbe-Inserts in Kommunikation/PDF/Threema |
| White-Label Komplett | +80 | Inkl. Werbefrei + Multi-Mandant-Fenster |
Firma-Add-ons (einmalig, CHF netto):
| Add-on | Preis | Inhalt |
|---|---|---|
| Eigene Threema-ID Setup | 200 | Threema-Gebühr ~16 CHF + LIA-Setup-Aufwand. Kein laufender Aufpreis. |
| White-Label Setup | 500 | Zusätzlich zu +80/Mt laufend |
| Premium-AI BYOK Aktivierung | 100 | Kunde stellt eigenen API-Key (Anthropic, OpenAI, Mistral-Cloud, Azure OpenAI). V1.0 nur manuell freigeschaltet auf Anfrage (siehe AVV §5.3). |
| Migration Basic | 200 | Eröffnungsbuchung + Journal-Import + CAMT + Kontoplan, ohne Belege |
| Migration mit Belegen | 400 | Wie Basic + PDF/JPG unbegrenzt mit OCR |
| Papier-Belege scannen | auf Anfrage | Bei Bedarf, individuell offeriert |
Reseller-Modus AbaNinja: Der Anbieter fakturiert dem Kunden den vollen Sticker 41 CHF/Mt (inkl. AbaNinja-Anteil 21 CHF). LIA ist Reseller; Vertragspartner gegen AbaNinja bleibt der Anbieter. Alternative (Kunde direkt bei AbaNinja, Anbieter fakturiert nur LIA-Anteil 20 CHF) auf Anfrage für Premium-Kunden.
4.3 Werbe-Inserts (Definition)
"Werbung" im Sinne dieser AGB sind die folgenden automatischen Inserts des Anbieters in der Kunden-Kommunikation, die durch das Werbefrei- Add-on (§4.1/§4.2) deaktivierbar sind:
- Footer-Hinweis "Powered by LIA / lia.swibee.ch" in E-Mail-Signaturen, PDF-Rechnungen/Mahnungen/Offerten, Threema-Bot-Antworten
- Optionaler QR-Code / Weblink zu lia.swibee.ch in PDF-Dokumenten
- Optionaler Rabattcode-Hinweis für Empfänger
Kein Werbe-Insert (immer aktiv, auch bei Werbefrei):
- Mandant-eigene Firmenangaben (Adresse, Steuernummer)
- LIA-Audit-Trail-Hinweis im Mandant-internen Dashboard (interne Sicht)
- Gesetzliche Pflichthinweise (MWST-Nr, Datenschutz-/AGB-Verweise)
4.4 Fair-Use und Pilot-Konditionen
Fair-Use-Caps pro Tier (Soft-Limits mit Notification, keine automatische Sperrung in V1.0):
| Tier | Cap (pro Jahr) |
|---|---|
| Verein (alle Stufen) | 10 Buchungen + 10 Belege + 10 Nachrichten pro Mitglied |
| Firma Basis | 100 Offerten/Rechnungen/Mahnungen + 1'000 Buchungen + 1'000 Belege + 1'000 Nachrichten |
| Firma + Werbefrei oder White-Label | 200 Offerten/Rechnungen/Mahnungen + 2'000 Buchungen + 2'000 Belege + 2'000 Nachrichten |
| Storage Belege | 5 GB inkludiert pro Mandant, +0.05 CHF/GB darüber |
Bei Cap-Überschreitung erfolgt eine Notification an Kunde + Anbieter mit Angebot eines Custom-Pricings.
Pilot-Kunden können auf individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter (z.B. FinanceIT, Test-Mandanten 999-NNN, Winti Panthers, Willi/StWEG) 100% Rabatt erhalten, solange sie Pilot-Status haben. Übergang zu Regular-Pricing erfolgt nach Pilot-Phase-Verlassen.
4.5 Add-on-Wechsel
Add-ons (Werbefrei, Threema-ID, White-Label, Premium-AI BYOK) kann der Kunde jederzeit über Self-Service-Web oder Threema-Chat aktivieren oder deaktivieren.
- Laufende Add-ons (V1.0): Wirksamkeit zum nächsten Renewal-Datum (vermeidet Pro-Rata-Komplexität). Pro-Rata-Pricing für Mid-Cycle-Aktivierung in V1.1+.
- Einmalige Add-ons (Threema-ID 200, White-Label Setup 500, Premium-AI BYOK 100, Migration 200/400): sofort fakturiert + sofort wirksam.
4.6 Rabattcodes
Rabattcodes (z.B. Treuhand-Partner-Rabatte, Aktions-Codes) werden serverseitig validiert. LIA-Agent kann nur lesend auf die Rabattcode-Tabelle zugreifen; Rabatt-Berechnung erfolgt im Backend (verhindert Manipulation durch Eingaben).
4.7 Treuhand-Partner-Programm
Der Anbieter bietet Treuhänder-Partnern Provisions-Mechanismen:
| Mechanismus | Konditionen | V-Phase |
|---|---|---|
| Treuhand bringt Firmenkunde | 20% Standard-Provision auf LIA-Anteil (ohne AbaNinja-Sub, ohne MWST) x 24 Monate. Zertifizierte Partner 30%. | V1.0 |
| Kunde sucht Treuhand-Vermittlung | 99 CHF einmalig vom Treuhand-Partner an Anbieter | V1.0 |
| Zertifizierte Partner | 1x Schulung + 25-30% Provision | V1.1 |
| Co-Branding "LIA powered by [Treuhand]" | Individuell | V1.5 |
Quartalsweise Abrechnung der Provisions-Forderungen.
4.8 Preisanpassungen
Der Anbieter darf die Preise zum Ende einer Vertragsperiode anpassen. Preiserhöhungen werden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail/Threema angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag bei Preiserhöhung mit 30 Tagen Frist zum Inkrafttreten der neuen Preise kündigen (ausserordentliches Kündigungsrecht).
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Standardpfad und einziger V1.0-Modus: QR-Rechnung + Banktransfer
Der Anbieter stellt nach Aktivierung eine Jahresrechnung mit QR-Code (QR-Bill nach Schweizer Standard, über AbaNinja generiert) aus. Versand per E-Mail (PDF mit QR-Code) und Threema (PDF + QR-Image).
Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum (im Trial-Erst-Cycle identisch mit Trial-Ende T+30).
Zahlung erfolgt per Banktransfer auf das auf der Rechnung ausgewiesene Bank-Konto des Anbieters (Yapeal Switzerland AG, Empfangs-Konto FinanceIT Solutions GmbH).
Automatische Reconciliation: Der Anbieter reconciliert eingehende Zahlungen via CAMT.054-Import primary anhand der 27-stelligen QR-Referenz (strukturierter Creditor Reference). Fallback-Match (Fuzzy-Match Betrag + Memo) nur bei manueller Überweisung ohne QR-Referenz, mit Operator-Prüfung bei Match-Score < 0.9.
5.2 Internationale Kunden / Kreditkarten / Online-Checkout
V1.0: nicht unterstützt. CH-fokussierter Markt mit QR-Rechnung.
V1.1+: optionale Stripe-Integration als Add-on für internationale Kunden oder Kunden ohne CH-Bank-Konto. wallee oder vergleichbare Online-Payment-Anbieter sind nur als Option für V1.1+ vorgesehen und werden bei Aktivierung gemäss AVV §5.1 mit mindestens 30 Tagen Voranzeige und Widerspruchsrecht angekündigt.
5.3 Mahnwesen
Bei Zahlungsverzug versendet der Anbieter:
- 1. Mahnung nach 14 Tagen Verzug (kostenlos).
- 2. Mahnung nach weiteren 14 Tagen (Mahngebühr CHF 25, deckt den dokumentierten Aufwand für Prüfung + Wiedervorlage + Versand).
- 3. Mahnung / Inkasso-Androhung nach weiteren 14 Tagen (Mahngebühr CHF 50, deckt Bearbeitungsaufwand + Inkasso-Vorbereitung). Danach erfolgt Inkasso-Übergabe; der Anbieter behält sich Sperrung des Mandant-Containers vor (Read-Only-Status
paused, Daten-Export weiterhin möglich gemäss §3.5).
Bei Konsumenten-Kunden bleiben Mahngebühren auf das tatsächlich dokumentierbare Mass beschränkt (UWG-konform).
Verzugszins: 5% p.a. ab Eintritt des Verzugs (OR Art. 104).
5.4 Aufrechnung
Der Kunde darf gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit dem Anbieter im Konnex stehenden Gegenforderungen aufrechnen. Aufrechnung mit konnexen Gegenforderungen i.S.v. OR Art. 120ff bleibt zwingend zulässig.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Korrekte Stammdaten anzugeben (Firma, Adresse, UID, E-Mail, Threema-ID) und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Zugangsdaten (Threema-ID, ggf. Web-Login) sicher zu verwahren und nicht an Unbefugte weiterzugeben.
- Approve-Gates zu respektieren: LIA fragt vor zahlungsrelevanten Aktionen (Buchungen, Rechnungsversand) per Threema-Approve nach Freigabe. Der Kunde trägt Verantwortung für die fachliche Prüfung und Freigabe.
- Buchhaltungs-Sorgfalt: Der Kunde ist und bleibt verantwortlich für die fachliche Richtigkeit seiner Buchhaltung. LIA ist Assistent, nicht Steuer- oder Rechtsberater (§7.3).
- Rechtmässige Nutzung: keine Verarbeitung von Daten in Verletzung von Rechten Dritter, keine Eingabe von Inhalten, die nicht aus seinem rechtmässigen Geschäftsbetrieb stammen.
- Kein Reverse Engineering: keine Versuche, die LIA-Software zu dekompilieren, nachzubauen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen, ausser soweit zwingend gesetzlich erlaubt (z.B. Interoperabilität im Sinne von Art. 21 URG / EU-Software-Richtlinie 2009/24/EG Art. 6).
- Aktive Mitwirkung bei Onboarding (Bankzugang, AbaNinja-Setup, Beleg-Lieferung).
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Best-Effort
Der Anbieter haftet für die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und angemessener Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Fehlerfreiheit ist nicht Vertragsbestandteil (vgl. §2.4).
7.2 Haftungs-Höchstgrenze
Die Haftung des Anbieters ist beschränkt auf 12 Monats-Gebühren der vereinbarten Vergütung (Segment + aktive Add-ons) pro Schadensfall und auf insgesamt 12 Monats-Gebühren pro Vertragsjahr.
Datenverlust: Der Anbieter hält sich an die Backup-Pflicht gemäss AVV §7.3 (tägliche OpenStack-Snapshots, 90-Tage-Retention, RPO ca. 24h). Bei Datenverlust übernimmt der Anbieter die Wiederherstellung aus dem letzten verfügbaren Backup. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. Der Kunde wird empfohlen, kritische Buchhaltungsdaten zusätzlich lokal zu sichern (z.B. via monatlichem Datenexport gemäss §3.5).
Im Übrigen ausgeschlossen ist die Haftung für:
- mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn
- Schäden aus höherer Gewalt (vgl. §2.4)
- Schäden aus fehlerhafter Eingabe oder Freigabe durch den Kunden (Approve-Gates wurden korrekt bedient, Inhalte sind aber fehlerhaft)
- Schäden aus Nutzung durch nicht-autorisierte Personen (siehe §6.2)
- Schäden aus dem Verhalten von Sub-Verarbeitern, soweit diese ein eigenes Verschulden tragen und der Anbieter den Sub-Verarbeiter mit angemessener Sorgfalt ausgewählt + überwacht hat (Auswahl- statt Erfolgshaftung)
Nicht ausgeschlossen sind Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden) sowie Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, soweit zwingend gesetzlich geboten.
7.3 LIA ist kein Steuer- oder Rechtsberater
LIA unterstützt den Kunden bei der Buchhaltung, ersetzt aber nicht die Beratung durch einen Treuhänder, Steuerberater oder Anwalt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Buchungen vor Freigabe zu prüfen. Approve-Gates sind technische Kontroll-Werkzeuge, keine Haftungsübernahme.
7.4 Mangelhafte Leistung
Bei nachweislich mangelhafter Leistung wird der Anbieter zunächst Nachbesserung versuchen (Bug-Fix, Re-Run, Anpassung der Konfiguration) innerhalb angemessener Frist (in der Regel 10 Werktage ab Mangelanzeige, bei kritischen Mängeln früher). Der Kunde wird über den Fortschritt informiert. Erst bei zweimaligem Fehlschlag der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder bei schwerwiegenden Mängeln ausserordentliche Kündigung verlangen.
8. Datenschutz und Sub-Verarbeiter
8.1 Verweis auf AVV und Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Verarbeitung im Detail regelt die separate Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV), die im Onboarding zusammen mit diesen AGB akzeptiert wird.
Die AVV ist integraler Bestandteil dieser AGB. Mit dem Akzept dieser AGB im Onboarding akzeptiert der Kunde zugleich die AVV; beide Dokumente gelten zusammen und sind nur gemeinsam wirksam. Die vollständigen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung — Sub-Verarbeiter, technische und organisatorische Massnahmen sowie die Rechte betroffener Personen — regelt die AVV unter https://swibee.ch/avv.
Die allgemeinen Datenschutzinformationen findet der Kunde in der Datenschutzerklärung unter https://swibee.ch/datenschutz.
8.2 Sub-Verarbeiter-Übersicht
Eine vollständige und stets aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Verarbeiter findet sich in der AVV (§5). Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Änderungen der Sub-Verarbeiter-Liste mit Widerspruchsrecht.
9. Geistiges Eigentum
9.1 LIA-Software
Alle Rechte an der LIA-Software, am SwiBee-Branding, an Templates, Prompts und der technischen Infrastruktur verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern. Der Kunde erhält ein nicht-übertragbares, nicht-ausschliessliches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.
9.2 Kundendaten
Die Buchhaltungs- und Stammdaten des Kunden verbleiben vollständig beim Kunden. Der Anbieter erhält nur die für den Vertragszweck notwendigen Verarbeitungs-Rechte (siehe AVV).
9.3 Feedback und Verbesserungen
Funktions-Feedback, Bug-Reports und Verbesserungs-Vorschläge des Kunden darf der Anbieter ohne weitere Vergütung zur Weiterentwicklung nutzen. Personenbezogene oder geschäftsbezogene Inhalte werden dabei nicht in Trainings- oder Auswertungs-Datensätze übernommen (LLM-Anbieter-Garantien siehe AVV §5).
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglichen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch nach Vertragsende, längstens jedoch 5 Jahre nach Vertragsende, vertraulich zu behandeln. Ausgenommen sind allgemein bekannte Informationen oder solche, die einer Partei bereits vor Vertragsbeginn rechtmässig bekannt waren oder die im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs-Pflichten (z.B. OR Art. 958f) vorgehalten werden müssen.
11. Akzept
Der Kunde / Mandant-Vertreter akzeptiert diese AGB im Onboarding-Formular auf https://swibee.ch/onboarding durch Setzen der Pflicht-Checkbox "AGB gelesen und akzeptiert" vor Vertragsabschluss.
Akzept-Aufbewahrung: Hash der AGB-Version + Timestamp + Kunde-ID + IP-Adresse + (sofern verfügbar) Threema-ID des Mandant-Vertreters im Audit-Log des Anbieters.
Ohne gültigen AGB-Akzept wird kein Mandant-Container aktiviert.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht) und der Verweisungsnormen des IPRG.
12.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (FinanceIT Solutions GmbH, derzeit Auslikon ZH). Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dessen Sitz/Wohnsitz zu verklagen.
Bei Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstands-Bestimmungen (insb. ZPO Art. 32) vorrangig.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die nächstliegende gültige Regelung ersetzt.
12.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (E-Mail, Threema-Nachricht ist ausreichend, sofern zurechenbar zur jeweiligen Partei).
12.5 Anpassung der AGB
Der Anbieter darf diese AGB anpassen. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail/Threema informiert. Die Mitteilung enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen.
- Unwesentliche Änderungen (redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen ohne materielle Änderung der Pflichten- oder Leistungsumfänge): Bei Schweigen >30 Tage nach Mitteilung gelten die neuen AGB als akzeptiert.
- Wesentliche Änderungen (Preiserhöhung, Änderung von Haupt-Leistungen, neue Pflicht-Sub-Verarbeiter ausserhalb der Schweiz, Änderung der Haftungsbegrenzung zu Lasten des Kunden): Erfordern eine aktive Bestätigung des Kunden (Threema-Reply, E-Mail-Bestätigung oder erneutes Webform-Akzept).
- Widerspruchsrecht: Bei wesentlichen Änderungen kann der Kunde mit 30-Tage-Frist zum Inkrafttreten kündigen (ausserordentliches Kündigungsrecht, vgl. §3.4). Der Vertrag läuft dann mit den alten AGB bis zum Kündigungstermin weiter und endet zu diesem Datum.
Bei Konsumenten-Kunden gilt durchgängig die strengere Variante (aktive Bestätigung erforderlich, kein Schweige-Akzept).